bunteFLINTA*
Feministisches Lexikon
Einträge
VorherigerZugewiesenes Geschlecht
Das zugewiesene Geschlecht ist das Geschlecht, das einem Kind bei der Geburt gegeben wird. Es basiert auf den Genitalien des Kindes und wird auf der Geburtsurkunde eingetragen. Diese Zuweisung erfolgt oft in den ersten Momenten nach der Geburt durch medizinisches Personal.
Zugewiesenes Geschlecht kann auch das Geschlecht sein, das einer intergeschlechtlichen Person durch medizinische Eingriffe zugewiesen wird. Das geschieht oft ohne Zustimmung der Person. Diese Praxis ist umstritten und wird von Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Sie verletzt die Selbstbestimmung der betroffenen Person.
In Deutschland gibt es derzeit vier offizielle Geschlechtseinträge: männlich, weiblich, divers und einen offenen Personenstand, bei dem kein Geschlecht eingetragen wird. Dieser Fortschritt erkennt an, dass die Geschlechtsidentität vielfältiger ist als nur männlich und weiblich. So wird die Identität von intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen besser anerkannt.